Vorgaben Zusatzstoffe Positivliste

Viele der ökologisch erzeugten Lebensmittel werden weiterverarbeitet, bevor sie den Verbraucher erreichen. Auch hier gibt es ganz klare Vorgaben, wenn das Produkt unter dem Öko-Label verkauft werden soll. So darf ein verarbeitetes Bioprodukt keine Zutat enthalten, die teils aus ökologischer und teils aus konventioneller Erzeugung stammt. Eine Behandlung mit ionisierenden Strahlen ist verboten, ebenso wie die Verwendung gentechnisch veränderter Organismen, beispielsweise Reifungskulturen für Käse oder Säuerungskulturen bei Backwaren.

Zusatzstoffe und technische Hilfsmittel bei der Herstellung müssen in den Positivlisten der EG-Öko-Verordnung enthalten sein. Hier ist klar vorgeschrieben, was eingesetzt werden darf. Dazu gehören Zusatzstoffe und technische Hilfsmittel, die herkömmlicherweise in der Lebensmittelverarbeitung eingesetzt werden, vorzugsweise in der Natur vorkommen oder ohne die das Öko-Lebensmittel nachweislich nicht herzustellen oder haltbar zu machen ist.


Im Ökologischen Landbau sind derzeit 43 Zusatzstoffe, im konventionellen Anbau dagegen über 300 zugelassen. Konsequent wird bei Lebensmitteln aus ökologischem Landbau auf Zusatzstoffe wie z.B. Geschmacksverstärker, Stabilisatoren oder Süßstoffe verzichtet, da man die Auswirkungen und Nebenwirkungen dieser Stoffe heute noch nicht mit Sicherheit definieren kann.

Zusatzstoffe, Salz, Wasser und Hefe zählen zu den „nicht- landwirtschaftlichen“ Zutaten, unterliegen damit nicht der Öko-Verordnung und müssen nicht aus ökologischer Erzeugung stammen.

Öko-Lebensmittel dürfen auch zusammen mit konventionellen Zutaten verarbeitet werden, allerdings nur bis zu einem gewissen Prozentsatz. Wie viele Zutaten tatsächlich aus ökologischem Landbau stammen, kann man anhand der Kennzeichnung feststellen.

Sind Zutaten wie z.B. bestimmte Gewürze oder Früchte nicht in Öko-Qualität auf dem Markt erhältlich, können die zuständigen Behören für den Einsatz herkömmlicher Rohstoffe befristete Ausnahmegenehmigungen erteilen. Dazu ist aber immer eine Beantragung bei der zuständigen Kontrollbehörde mit Nachweis des Mangels erforderlich.




Die verschiedenen Anbauverbände haben sich zum Teil strengere Vorschriften bei der Weiterverarbeitung auferlegt als die EG-Öko-Verordnung.

Beispiele für nicht zulässige Verfahren und Einschränkungen bei Zusatzstoffen laut Verbands-Richtlinien:
Milch- und Milcherzeugnisse · Ultrahocherhitzen teilweise verboten (Demeter)
· Sterilisieren
Fruchtsaft · Saftherstellung aus Konzentrat
Fleisch und Wurst · Nitritpökelsalz
Natürliche Aromen · Verboten (Demeter) oder auf wenige
Produkte beschränkt
Emulgator Lecithin · Nur für wenige Produktbereiche zugelassen,
möglichst in Bioqualität (Sojaöl)
Quelle: "Lebensmittel aus ökologischem Landbau“,
Auswertungs- und Informationsdienst (AID), 2006
   
 
Zugelassene Lebens-
mittelzusatzstoffe:

EG-Öko-Verordnung
Anhang VI Teil A: Zutaten
nichtlandwirtschaftlichen
Ursprungs (Stand 12/2007)
· E 153 Pflanzenkohle
· E 160b Annatto / Bixin /
  Norbixin
· E 170 Calciumcarbonat
· E 220 Schwefeldioxid
· E 224 Kaliummetabisulfit
· E 270 Milchsäure
· E 290 Kohlendioxid
· E 296 Apfelsäure
· E 300 Ascorbinsäre
· E 306 stark
  tocopherolhaltige Extrakte
· E 322 Lecithin
· E 325 Natriumlactat
· E 330 Zitronensäure
· E 331 Natriumcitrat
· E 332 Calciumcitrat
· E 334 Weinsäure
· E 335 Natriumtartrat
· E 336 Kaliumtartrat
· E 341i Monocalciumphosphat
· E 400 Alginsäure
· E 401 Natriumalginat
· E 402 Kaliumalginat
· E 406 Agar-Agar
· E 407 Carrageen
· E 410 Johannisbrotkernmehl
· E 412 Guarkernmehl
· E 414 Gummi arabicum
· E 415 Xanthan
· E 422 Glyzerin
· E 440i Pektin
· E 500 Natriumcarbonat
· E 501 Kaliumcarbonat
· E 503 Ammoniumcarbonat
· E 504 Magnesiumcarbonat
· E 509 Calciumchlorid
· E 516 Calciumsulfat
· E 524 Natriumhydroxid
· E 551 Siliciumdioxid
· E 553b Talkum
· E 938 Argon
· E 939 Helium
· E 941 Stickstoff
· E 948 Sauerstoff


Verarbeitungs-
hilfsstoffe und
sonstige Erzeugnisse:

EG-Öko-Verordnung
Anhang VI Teil B
(Stand 12/2007):
· Wasser
· Calciumchlorid
· Calciumcarbonat
· Natriumcarbonat
· Zitronensäure
· Natriumhydroxyd
· Schwefelsäure
· Isopropanol
· Calciumhydroxid
· Calciumsulfat
· Magnesiumchlorid / Nigari
· Kaliumcarbonat
· Kohlendioxid
· Stickstoff
· Ethanol
· Gerbsäure
· Eiweißalbumin
· Kasein
· Gelatine
· Hausenblase
· Pflanzliche Öle
· Siliciumdioxid
· Aktivkohle
· Talkum
· Bentonit
· Kaolin
· Kieselgur
· Perlit
· Haselnussschalen
· Reismehl
· Bienenwachs
· Carnaubawachs