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Die die EG-Öko-Verordnung definiert die
Standards des ökologischen Landbaus in der europäischen Union. Sie enthält Vorgaben
für Anbau und Verarbeitung, regelt die Kennzeichnung von Bioprodukten
und die Kontrolle der Betriebe. Zugelassene Kontrollstellen prüfen die Einhaltung der Bestimmungen.
Damit soll der Missbrauch
der Bezeichnung „Öko“ unterbunden und ein europaweit einheitlicher Qualitätsstandard gesichert werden.
Anbau und Erzeugung
Die EG-Öko-Verordnung legt die Einzelheiten des Pflanzenbaus fest. Dünge- und Schädlingsbekämpfungsmittel,
die nicht in den Positivlisten der Verordnung genannt sind, dürfen nicht aufs Feld.
Seit dem Jahr 2000 gilt die Öko-Verordnung auch für tierische Erzeugnisse. Sie bestimmt zum Beispiel,
wie viel Stall- und Auslauffläche Bio-Tieren zur Verfügung stehen muss und welche Futtermittel zulässig sind.
Verarbeitung
Ein Grundprinzip des ökologischen Landbaus ist die Produktion naturbelassener Lebensmittel. Daher muss
auch die Weiterverabeitung biologisch erzeugter Rohstoffe gemäß den Vorgaben der Öko-Verordnung erfolgen.
So sind für Biolebensmittel nur wenige Zusatzstoffe zugelassen. Geschmacksverstärker, Süßstoffe und künstliche
Farbstoffe sind für Bioware nicht zulässig.
Kennzeichnung
Irreführende Bezeichnungen sind gemäß EG-Öko-Verordnung unzulässig.
Im Klartext heißt das: Wo „Bio“ oder „Öko“ draufsteht, ist auch
„Bio“ oder „Öko“ drin.In den anderen EU-Landessprachen sind diese Begriffe ebenfalls geschützt.
Kontrolle
Alle Lebensmittelbetriebe werden von den zuständigen Landesbehörden kontrolliert und überwacht.
Zusätzlich muss sich jeder Öko-Betrieb, ob Landwirt,
Verarbeiter oder Importeur, vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen.
Vom Acker bis zum Supermarktregal ist so jeder Schritt der ökologischen Produktion
nachvollziehbar. In Deutschland übernehmen die Kontrollen staatlich zugelassene private
Kontrollstellen. Jede dieser Stellen trägt eine bundesweit gültige Kontrollstellennummer.
Einfuhr
aus Drittländern
Öko-Produkte aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten, aus so genannten
Drittländern, unterliegen strengen Kontrollen, die denen nach
EG-Öko-Verordnung gleichwertig sind. In den Anbauländern
kontrollieren Inspekteure vor Ort die Betriebe. Jedes zu exportierende
Öko-Lebensmittel durchläuft dabei ein Zulassungsverfahren und
in Deutschland werden die Produkte nochmals auf richtige Etikettierung
kontrolliert.
Ausblick:
Im Januar 2009 tritt die novellierte EG-Öko-Verordnung in Kraft. Vorgesehen sind unter anderem folgende Änderungen:
· Ausweitung des Geltungsbereichs der Verordnung auf Fischzucht und
Weinherstellung
· Festlegung eines Grenzwertes von 0,9% für unbeabsichtigte Verunreinigungen des
Lebensmittels mit gentechnisch veränderten Organismen
· Schaffung eines einheitlichen, europäischen Biosiegels
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