Anbau und Erzeugung Verarbeitung Kennzeichnung Kontrolle

Die die EG-Öko-Verordnung definiert die Standards des ökologischen Landbaus in der europäischen Union. Sie enthält Vorgaben für Anbau und Verarbeitung, regelt die Kennzeichnung von Bioprodukten und die Kontrolle der Betriebe. Zugelassene Kontrollstellen prüfen die Einhaltung der Bestimmungen. Damit soll der Missbrauch der Bezeichnung „Öko“ unterbunden und ein europaweit einheitlicher Qualitätsstandard gesichert werden.


Anbau und Erzeugung
Die EG-Öko-Verordnung legt die Einzelheiten des Pflanzenbaus fest. Dünge- und Schädlingsbekämpfungsmittel, die nicht in den Positivlisten der Verordnung genannt sind, dürfen nicht aufs Feld. Seit dem Jahr 2000 gilt die Öko-Verordnung auch für tierische Erzeugnisse. Sie bestimmt zum Beispiel, wie viel Stall- und Auslauffläche Bio-Tieren zur Verfügung stehen muss und welche Futtermittel zulässig sind.

Verarbeitung
Ein Grundprinzip des ökologischen Landbaus ist die Produktion naturbelassener Lebensmittel. Daher muss auch die Weiterverabeitung biologisch erzeugter Rohstoffe gemäß den Vorgaben der Öko-Verordnung erfolgen. So sind für Biolebensmittel nur wenige Zusatzstoffe zugelassen. Geschmacksverstärker, Süßstoffe und künstliche Farbstoffe sind für Bioware nicht zulässig.

Kennzeichnung
Irreführende Bezeichnungen sind gemäß EG-Öko-Verordnung unzulässig. Im Klartext heißt das: Wo „Bio“ oder „Öko“ draufsteht, ist auch „Bio“ oder „Öko“ drin.In den anderen EU-Landessprachen sind diese Begriffe ebenfalls geschützt.

Kontrolle
Alle Lebensmittelbetriebe werden von den zuständigen Landesbehörden kontrolliert und überwacht. Zusätzlich muss sich jeder Öko-Betrieb, ob Landwirt, Verarbeiter oder Importeur, vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen. Vom Acker bis zum Supermarktregal ist so jeder Schritt der ökologischen Produktion nachvollziehbar. In Deutschland übernehmen die Kontrollen staatlich zugelassene private Kontrollstellen. Jede dieser Stellen trägt eine bundesweit gültige Kontrollstellennummer.

Einfuhr aus Drittländern
Öko-Produkte aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten, aus so genannten Drittländern, unterliegen strengen Kontrollen, die denen nach EG-Öko-Verordnung gleichwertig sind. In den Anbauländern kontrollieren Inspekteure vor Ort die Betriebe. Jedes zu exportierende Öko-Lebensmittel durchläuft dabei ein Zulassungsverfahren und in Deutschland werden die Produkte nochmals auf richtige Etikettierung kontrolliert.

Ausblick:
Im Januar 2009 tritt die novellierte EG-Öko-Verordnung in Kraft. Vorgesehen sind unter anderem folgende Änderungen:
· Ausweitung des Geltungsbereichs der Verordnung auf Fischzucht und
  Weinherstellung
· Festlegung eines Grenzwertes von 0,9% für unbeabsichtigte Verunreinigungen des
  Lebensmittels mit gentechnisch veränderten Organismen
· Schaffung eines einheitlichen, europäischen Biosiegels

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