Biolog.-dyn. Wirtschaftsweise Organisch-biolog. Anbau EG-Öko-Verordnung

Der ökologische Landbau in seiner heutigen Form hat seinen Ursprung im Jahr 1924, als Dr. Rudolf Steiner die biologisch-dynamische Wirtschaftsweise begründete. Die Lehre Steiners, die so genannte Anthroposophie, basiert auf einer umfassenden Einsicht in die Natur. Die Anthroposophie beruht vorwiegend auf der Geisteswissenschaft und betrachtet die Natur als Organismus, der nichtmaterielle
n Einflüssen ausgesetzt ist. Das sind kosmische Rhythmen oder bestimmte biologisch-dynamische Präparate z.B. aus Heilkräutern oder Quarz, die in
kleinsten Mengen eingesetzt werden und die das Bodenleben und die Gesundheit der Pflanzen fördern. Aus dieser anthroposophischen Sicht der Natur entwickelte sich der Anbauverband „Demeter“.

Nach dem zweiten Weltkrieg entstand in der Schweiz der organisch-biologische Anbau, der auf Dr. Hans Müller zurückgeht. Diese Methode, die besonderen Wert auf die Bewahrung und Förderung der Bodenfruchtbarkeit legt, wurde in den sechziger Jahren wissenschaftlich fundiert. Produkte nach dieser Anbaumethode werden heute unter der Kennzeichnung „Bioland“ verkauft.

Parallel dazu schlossen sich schon frühzeitig gleichgesinnte Landwirte zu Verbänden zusammen und legten die Grundregeln ihrer Wirtschaftsweise in Richtlinien fest. Heute gibt es in der Bundesrepublik insgesamt acht Verbände des ökologischen Landbaus, die alle Mitglieder im „Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft“ (BÖLW) sind.

1991 wurde von der Europäischen Gemeinschaft die EG-Öko-Verordnung verabschiedet, die Erzeugung, Herstellung und Kennzeichnung von Öko-Lebensmitteln einheitlich regelt. Seit dem Jahr 2000 fallen darunter auch Lebensmittel tierischen Ursprungs. Im September 2001 folgte ein einheitliches deutsches Bio-Siegel auf Basis der EG-Öko-Verordnung. Es sollte für mehr Transparenz auf dem Bio-Markt sorgen und hat sich beim Verbraucher durchgesetzt: 87 Prozent der Deutschen kennen mittlerweile die sechseckige grüne Bio-„Wabe“.

Im Dezember 2005 legte die EU-Kommission einen Vorschlag für eine neue EG-Öko-Verordnung vor. Ziel war es, Grundsatzfragen des Ökolandbaus zu klären und die Bestimmungen der Verordnung an die veränderten Bedingungen auf dem europäischen Binnenmarkt anzupassen. Der Vorschlag der Kommission wurde EU-weit und insbesondere in Deutschland heftig diskutiert. Unter Berücksichtigung verschiedener Änderungsvorschläge tritt die novellierte Öko-Verordnung 2009 in Kraft.