Staatliche Kontrollstellen Private Kontrollstellen Dokumentationspflichten

Die EG-Öko-Verordnung definiert nicht nur die Standards des ökologischen Landbaus und die Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse, sondern schreibt auch genau vor, wie die Einhaltung dieser Bestimmungen kontrolliert wird.

Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, ein Kontrollsystem einzuführen und eine oder mehrere zuständige Behörde(n) zu bestimmen. In Deutschland sind am Kontrollverfahren staatliche Überwachungsbehörden und staatlich zugelassene, private Kontrollstellen beteiligt. Von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) werden die privaten Kontrollstellen zugelassen und von den Kontrollbehörden der einzelnen Bundesländer überwacht. Weitere Aufgaben der BLE bestehen beispielsweise darin, die Vermarktung von aus Drittländern eingeführten Öko-Produkten zu genehmigen.


Wer übernimmt welche Aufgabe?

Die privaten Kontrollstellen überwachen und überprüfen die Einhaltung der EG-Öko-Verordnung direkt vor Ort bei Betrieben und Unternehmen. Alle Kontrollstellen haben eine bundesweit gültige Kontrollstellennummer, die auf den Öko-Lebensmitteln in Form einer Codenummer zu finden ist. Zwischen Kontrollstelle und Betrieb/Unternehmen wird ein Kontrollvertrag geschlossen, durch den sich der Betrieb zur Einhaltung der Vorschriften verpflichtet und dem Standardkontrollprogramm zustimmt. Die Betriebe werden mindestens einmal jährlich geprüft, bei Bedarf auch häufiger. Diese Kontrollen werden in der Regel angekündigt, damit der jeweilige Betrieb die notwendigen Unterlagen bereit halten kann. Zusätzlich können jederzeit unangemeldete Kontrollen stattfinden. Die Prüfung ist vorrangig eine so genannte „Verfahrenskontrolle“, das heißt, es werden vor allem Verfahren wie Warenein- und -ausgänge auf ihre Schlüssigkeit geprüft. Alles, was ge- oder verkauft wird, muss genau belegt sein, denn nur so lassen sich Öko-Lebensmittel bis zum Erzeuger lückenlos zurückverfolgen. Boden- und Pflanzenproben, d. h. konkrete Produktanalysen, werden stichpunktartig oder bei begründetem Verdacht genommen. Die Betriebe können unter den staatlich zugelassenen Kontrollstellen frei wählen. Die Kontrollkosten tragen die Betriebe und Unternehmen.



Damit die Kontrollen ordnungsgemäß durchgeführt werden können, herrschen gewisse Dokumentationspflichten seitens der Betriebe. Dazu gehört im Bereich Pflanzenanbau die Dokumentation der jährlichen Anbauplanung, der Sortenwahl und der Fruchtfolgegestaltung. Auch der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sowie hofeigenem und zugekauftem Dünger wird dokumentiert. In der tierischen Erzeugung muss sorgfältig Buch geführt werden über Zu- und Abgänge der Tiere, Futtermittel und Futterrationen, Krankheitsvorsorge und tierärztliche Behandlung. Zusätzlich müssen alle Betriebe Aufzeichnungen über sämtliche zuge-
kauften Betriebsmittel und verkaufte Erzeugnisse anfertigen.

Gehört ein landwirtschaftlicher Betrieb einem Verband des ökologischen Landbaus an, wird von der Kontrollstelle nicht nur die Einhaltung der EG-Öko-Verordnung überwacht, sondern auch die Einhaltung der Verbandsrichtlinien, die noch wesentlich strenger sein können.

Auch alle Verarbeitungsbetriebe, die Öko-Lebensmittel weiterverarbeiten, unterliegen der Kontrollpflicht. Hier werden die verwendeten Rohstoffe ebenso überprüft wie eingesetzte Rezepturen oder Verarbeitungstechniken. Werden Öko- und konventionelle Lebensmittel im selben Betrieb verarbeitet, muss sichergestellt werden, dass die beiden Verarbeitungsprozesse sauber getrennt sind. Ebenso fallen Hersteller und Händler von Futtermitteln und Großhandel unter die Kontrolle.

Verstöße gegen die EG-Öko-Verordnung werden mit einer Reihe von Sanktionen bestraft. So kann es dem Betrieb beispielsweise untersagt werden, Lebensmittel als Bioware zu vermarkten.

Auch Ökoprodukte aus Ländern, die nicht zur EU gehören (Drittländern), unterliegen strengen Kontrollen, die denen der EG-Öko-Verordnung entsprechen.

Die gesamte Produktionskette von der landwirtschaftlichen Erzeugung über die Weiterverarbeitung bis zum Export im Drittland wird von einer Kontrollstelle überwacht.

Hier finden Sie die Adressen der deutschen und europäischen Kontrollstellen.