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Die EG-Öko-Verordnung definiert nicht nur
die Standards des ökologischen Landbaus und die Kennzeichnung
der landwirtschaftlichen Erzeugnisse, sondern
schreibt auch genau vor, wie die Einhaltung dieser Bestimmungen
kontrolliert wird.
Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, ein Kontrollsystem einzuführen und eine
oder mehrere zuständige Behörde(n) zu bestimmen. In Deutschland sind am Kontrollverfahren
staatliche Überwachungsbehörden und staatlich zugelassene, private Kontrollstellen beteiligt.
Von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) werden die privaten Kontrollstellen
zugelassen und von den Kontrollbehörden der einzelnen Bundesländer überwacht.
Weitere Aufgaben der BLE bestehen beispielsweise darin, die Vermarktung von aus Drittländern
eingeführten Öko-Produkten zu genehmigen.
Wer übernimmt welche Aufgabe?
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Die privaten
Kontrollstellen überwachen und überprüfen
die Einhaltung der EG-Öko-Verordnung direkt vor Ort bei
Betrieben und Unternehmen. Alle Kontrollstellen haben
eine bundesweit gültige Kontrollstellennummer,
die auf den Öko-Lebensmitteln in Form einer Codenummer
zu finden ist. Zwischen Kontrollstelle und Betrieb/Unternehmen wird
ein Kontrollvertrag geschlossen, durch den sich der
Betrieb zur Einhaltung der Vorschriften verpflichtet und dem
Standardkontrollprogramm zustimmt. Die Betriebe werden mindestens
einmal jährlich geprüft, bei Bedarf auch häufiger.
Diese Kontrollen werden in der Regel angekündigt, damit
der jeweilige Betrieb die notwendigen Unterlagen bereit halten kann. Zusätzlich
können jederzeit unangemeldete Kontrollen stattfinden.
Die Prüfung ist vorrangig eine so genannte Verfahrenskontrolle,
das heißt, es werden vor allem Verfahren wie Warenein-
und -ausgänge auf ihre Schlüssigkeit geprüft.
Alles, was ge- oder verkauft wird, muss genau belegt sein,
denn nur so lassen sich Öko-Lebensmittel bis zum Erzeuger
lückenlos zurückverfolgen. Boden- und Pflanzenproben,
d. h. konkrete Produktanalysen, werden stichpunktartig
oder bei begründetem Verdacht genommen. Die Betriebe
können unter den staatlich zugelassenen Kontrollstellen frei
wählen. Die Kontrollkosten tragen die
Betriebe und Unternehmen.
Damit die Kontrollen ordnungsgemäß
durchgeführt werden können, herrschen gewisse Dokumentationspflichten
seitens der Betriebe. Dazu gehört im Bereich Pflanzenanbau die Dokumentation der jährlichen
Anbauplanung, der Sortenwahl und der Fruchtfolgegestaltung. Auch der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
sowie hofeigenem und zugekauftem Dünger wird dokumentiert.
In der tierischen Erzeugung muss sorgfältig Buch geführt
werden über Zu- und Abgänge der Tiere, Futtermittel
und Futterrationen, Krankheitsvorsorge und tierärztliche
Behandlung. Zusätzlich müssen alle Betriebe Aufzeichnungen
über sämtliche zuge-
kauften Betriebsmittel und verkaufte Erzeugnisse anfertigen.
Gehört ein landwirtschaftlicher Betrieb einem Verband
des ökologischen Landbaus an, wird von der Kontrollstelle
nicht nur die Einhaltung der EG-Öko-Verordnung überwacht,
sondern auch die Einhaltung der Verbandsrichtlinien,
die noch wesentlich strenger sein können.
Auch alle Verarbeitungsbetriebe, die Öko-Lebensmittel
weiterverarbeiten, unterliegen der Kontrollpflicht. Hier werden
die verwendeten Rohstoffe ebenso überprüft wie eingesetzte
Rezepturen oder Verarbeitungstechniken. Werden Öko- und
konventionelle Lebensmittel im selben Betrieb verarbeitet,
muss sichergestellt werden, dass die beiden Verarbeitungsprozesse
sauber getrennt sind. Ebenso fallen Hersteller und Händler von Futtermitteln und
Großhandel unter die Kontrolle.
Verstöße gegen die EG-Öko-Verordnung werden
mit einer Reihe von Sanktionen bestraft. So kann es dem Betrieb
beispielsweise untersagt werden, Lebensmittel als Bioware
zu vermarkten.
Auch Ökoprodukte aus Ländern, die nicht zur EU gehören
(Drittländern), unterliegen strengen Kontrollen,
die denen der EG-Öko-Verordnung entsprechen.
Die gesamte Produktionskette von der landwirtschaftlichen Erzeugung über die Weiterverarbeitung bis zum Export im Drittland wird von einer Kontrollstelle überwacht.
Hier finden Sie die Adressen der deutschen
und europäischen Kontrollstellen.
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