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Die privaten
Kontrollstellen überwachen und überprüfen
die Einhaltung der EG-Öko-Verordnung direkt vor Ort bei
den erzeugenden Betrieben. Alle diese Kontrollstellen haben
eine bundesweit gültige Kontrollstellennummer, die dann
später auf den Öko-Lebensmitteln in Form einer Codenummer
zu finden ist. Zwischen Kontrollstelle und Betrieb wird der
sogenannte Kontrollvertrag geschlossen, durch den sich der
Betrieb zur Einhaltung der Vorschriften verpflichtet und dem
Standardkontrollprogramm zustimmt. Die Betriebe werden mindestens
einmal jährlich geprüft, bei Bedarf auch öfters.
Diese Kontrollen werden in der Regel angekündigt, damit
der jeweilige Betrieb die notwendigen Unterlagen bereit halten kann. Es
können aber auch jederzeit unangemeldete Kontrollen stattfinden.
Die Prüfung ist vorrangig eine sogenannte Verfahrenskontrolle,
das heißt es werden vor allem Verfahren wie Warenein-
und -ausgänge auf ihre Schlüssigkeit geprüft.
Alles was ge- oder verkauft wird, muss genau belegt sein,
denn nur so lassen sich Öko-Lebensmittel bis zum Erzeuger
lückenlos zurückverfolgen. Boden- und Pflanzenproben,
d. h. konkrete Produktanalysen werden stichpunktartig
oder bei begründetem Verdacht genommen. Die Betriebe
können sich ihre Kontrollstelle selbst wählen, sie
muss nur staatlich zugelassen sein. Die Kontrollkosten tragen die
Betriebe.
Damit die Kontrollen ordnungsgemäß
durchgeführt werden können, herrschen gewisse Dokumentationspflichten
seitens der Betriebe. Dazu gehört im Bereich Pflanzenanbau
die Dokumentation der jährlichen Anbauplanung, die Aufzeichnung
der Fruchtfolge, der Sorten, Düngereinsatz sowie Pflanzenschutzmittel.
In der tierischen Erzeugung muss sorgfältig Buch geführt
werden über Zu- und Abgänge der Tiere, Futtermittel
und Futterrationen, Krankheitsvorsorge oder tierärztliche
Behandlung. Zusätzlich müssen alle Betriebe Aufzeichnungen
über sämtliche zuge-
kauften Betriebsmittel und die verkauften Erzeugnisse anfertigen.
Gehört ein landwirtschaftlicher Betrieb einem Verband
des ökologischen Landbaus an, wird von der Kontrollstelle
nicht nur die Einhaltung der EG-Öko-Verordnung überwacht,
sondern auch zusätzlich die Einhaltung der Verbandsrichtlinien,
die noch wesentlich strenger sein können.
Auch alle Verarbeitungsbetriebe, die Öko-Lebensmittel
weiterverarbeiten, unterliegen der Kontrollpflicht. Hier werden
die verwendeten Rohstoffe ebenso überprüft wie eingesetzte
Rezepturen oder Verarbeitungstechniken. Werden Öko- und
konventionelle Lebensmittel im selben Betrieb verarbeitet,
muss sichergestellt werden, dass die beiden Verarbeitungsprozesse
sauber getrennt sind. Natürlich gilt hier ebenso eine
Aufzeichnungspflicht über alle Rohstoffe, Zusatzstoffe,
Verarbeitung und Verkäufe. Auch die Hersteller und Händler von Futtermitteln und der Großhandel fallen unter die Kontrolle.
Verstöße gegen die EG-Öko-Verordnung werden
mit einer Reihe von Sanktionen bestraft. So kann es dem Betrieb
beispielsweise untersagt werden, Lebensmittel als Bioware
zu vermarkten.
Auch Ökoprodukte aus Ländern, die nicht zur EU gehören,
den sogenannten Drittländern, unterliegen strengen Kontrollen,
die denen der EG-Öko-Verordnung entsprechen. Hier kontrollieren
Inspekteure die erzeugenden Betriebe und jedes Öko-Lebensmittel
muss ein eigenes Zulassungsverfahren durchlaufen. In Deutschland
werden diese Produkte dann nochmals auf richtige Etikettierung
kontrolliert.
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