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Verarbeitete Lebensmittel dürfen nur mit "bio" oder "öko" werben, wenn mindestens 95 Prozent
der Zutaten aus ökologischer Erzeugung stammen. Welche Anteile „bio“ sind, muss eindeutig
gekennzeichnet sein. In der Regel geschieht das durch Fußnoten zur Zutatenliste.
Es kann auch verarbeitete Bio-Produkte geben, die nicht
ausnahmslos Zutaten aus ökologischem Landbau enthalten.
Denn es gibt bestimmte Zutaten, die nicht oder nicht in ausreichender
Menge in ökologischer Form auf dem Weltmarkt verfügbar
sind. Das sind zum Beispiel ausgewählte exotische Früchte oder
einige Gewürze und Öle.
Liegt der Bio-Anteil in einem Lebensmittel unter 95 Prozent, dürfen einzelne
Bio-Zutaten in der Zutatenliste benannt werden. In Verbindung mit der
Verkehrsbezeichnung, also dem Produktnamen, darf der Begriff „bio“ jedoch nicht
erscheinen.
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