Verarbeitete Lebensmittel dürfen nur mit "bio" oder "öko" werben, wenn mindestens 95 Prozent der Zutaten aus ökologischer Erzeugung stammen. Welche Anteile „bio“ sind, muss eindeutig gekennzeichnet sein. In der Regel geschieht das durch Fußnoten zur Zutatenliste.

Es kann auch verarbeitete Bio-Produkte geben, die nicht ausnahmslos Zutaten aus ökologischem Landbau enthalten. Denn es gibt bestimmte Zutaten, die nicht oder nicht in ausreichender Menge in ökologischer Form auf dem Weltmarkt verfügbar sind. Das sind zum Beispiel ausgewählte exotische Früchte oder einige Gewürze und Öle.

Liegt der Bio-Anteil in einem Lebensmittel unter 95 Prozent, dürfen einzelne Bio-Zutaten in der Zutatenliste benannt werden. In Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung, also dem Produktnamen, darf der Begriff „bio“ jedoch nicht erscheinen.