ökologischer Ursprung kontrollierter Anbau integrierter Pflanzenanbau


Seit 1993 sind Begriffe wie „Öko“, „Bio“, „biologisch“, „ökologisch“ oder „aus kontrolliert ökologischem/biologischem Anbau“ durch die EG-Öko-Verordnung geschützt. Diese Bezeichnungen lassen zuverlässig auf ökologischen Ursrpung schließen. Daneben gibt es eine Reihe von ähnlich lautenden Formulierungen auf konventionellen Produkten, die den Eindruck erwecken, es handle sich um Bio-Ware.

So sind beispielsweise Bezeichnungen wie „naturnah“ oder „alternativ“ oder „aus kontrolliertem Anbau“ keine Garantie für Öko-Qualität. Denn nach welchen Kriterien hier kontrolliert wird, entscheidet allein der Erzeuger. Eine Kontrolle von unabhängiger Seite gibt es nicht.

Auch die Angabe „integrierter Pflanzenanbau“ lässt keineswegs auf ökologischen Landbau schließen. Sie besagt nur, dass sich Düngung und Pflanzenschutz am Bedarf der Pflanzen orientiert. Nach dem Motto „so viel wie nötig, so wenig wie möglich“. Achten Sie deshalb beim Kauf immer auf die Angabe der Öko-Kontrollstellen-Nummer und auf anerkannte Siegel und Zeichen. Dann können Sie sicher sein, ein echtes Öko-Produkt zu erwerben.

Woran sind Öko-Lebensmittel zu erkennen?

Bezeichnungen, die auf ökologischen
Landbau hinweisen
Vorsicht: Hier sind erfahrungsgemäß
nicht unbedingt Öko-Produkte zu
erwarten!
Bio
Biologisch
Biologisch-dynamisch
Bio Anbau
Kontrolliert ökologischer Anbau
Kontrolliert biologischer Anbau (kbA)
Ökologische Agrarwirtschaft
Organisch
Ökologisch
Ökologischer Landbau –
EG-Kontrollsystem
Ökologischer Landbau
Organic
Organisch-biologisch

Alternativ
Auf Gründünger gewachsen
Biologische Schädlingsbekämpfung
Naturgedüngt
Gewachsen ohne Chemie
Kontrollierter Anbau
Naturnahe Verfahren beim Umweltschutz
Nicht chemisch behandelt
Nicht gespritzt
Aus umweltschonendem Anbau
Ohne Kunstdünger
Umweltverträglich
Unbehandelt
Ungespritzt



Naturkosmetik:

  Für die Begriffe "Natur" oder "Bio" bei Kosmetika gibt es bislang keine einheitlichen   rechtlichen Vorgaben und keine spezifischen Anforderungen bezüglich der   Zusammensetzung. Es gibt lediglich Kriterienkataloge für Naturkosmetika, die   Verbände oder Handelsketten selbst erstellen und deren Einhaltung sie durch   entsprechende Labels dokumentieren. Zum Beispiel: "kontrollierte Natur-Kosmetik"   des Bundesverbandes deutscher Industrie- und Handelsunternehmen oder das   "Neuform-Siegel" der Reformhäuser.